Trautes Heim – Glück allein!
Das neue Zuhause soll etwas ganz Besonderes sein. Angemessene Wohngröße, viel Stauraum, genügend Parkplätze, großer Garten und vor allem nette Nachbarn. So oder so ähnlich stellt man sich seine Traumwohnung vor. Doch bis dahin ist der Start oft nicht leicht.
Angemessene Wohnungssuche:
Die Suche danach ist nicht rosig, eher schwierig, aber nicht hoffnungslos.
Der einfachste Weg eine Wohnung mieten zu können ist der Weg über das Internet. Viele Internet Portale bieten aktuelle Wohnungen zur Miete an. Auch Selbstinitiative ist eine sehr gute Suchmöglichkeit. Hier heißt es eine Suchanzeige in der Tageszeitung aufgeben. Viele Interessenten melden sich dann persönlich bei Ihnen, falls die Bewerbung zutrifft. Vielleicht kennen Sie auch Freunde oder Bekannte, die in Ihrer Umgebung was passenden gefunden haben oder vielleicht auch einen guten Tip auf Lager haben.
Wohnung gefunden- Wohnung mieten:
Um eine Wohnung mieten zu können, sollte man einige Voraussetzungen beachten. Dazu gehören Fragen vom Vermieter wahrheitsgemäß zu beantworten.
Außerdem muss der Mieter einige Bedingungen erfüllen um eine Wohnung mieten zu können.
Dazu gehört eine gesicherte Mietzahlung. Das kann man natürlich Nachweisen, indem man Lohnabbrechnungen vorlegt oder eine Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachweist. Ebenso können lückenlose Kontoauszüge von Vorteil sein.
Viele Vermieter überprüfen den Mieter, der eine Wohnung mieten möchte. Dafür ist es positiv keine negativen Einträge im Mieterverzeichnis zu haben.
Kommen Sie dem Vermieter entgegen und nennen Sie Ihm Ihren jetzigen Vermieter, bei dem Sie aktuell wohnen. Dort kann er Ihn persönlich nach eventuell bestehenden Mietschulden oder nach pünktlich bezahlter Miete befragen.
Mietvertrag einsehen und unterschreiben:
Haben Sie nun Ihr Traumdomizil gefunden und nun auch bekommen, dann bedarf es einem Mietvertrag. Mietverträge können mündlich und schriftlich abgeschlossen werden. Bei einem schriftlichen Mietvertrag sollte man auf einigen Punkten Rücksicht nehmen.
Vorerst ist darauf zu achten, dass alle Klauseln und Regelungen auch aktuell und zulässig sind, wie z.B. gestaffelte Kündigungsfristen. Diese entsprechen nicht mehr dem geltenden Mietrecht und können nicht mehr angefochten werden.
Möchte man in Zukunft eine andere Wohnung mieten, dann können Mieter unbefristete Mietverträge, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Außerdem sollte ein Mietvertrag alle Kosten der zu beziehenden Wohnung aufgelistet haben. Das wären Mietkosten, Nebenkosten, Heizkosten und die anstehende Kaution. Auch sollte man auf die angegebene Wohnfläche achten.
Um eine Wohnung mieten zu können, sollte man auch auf kleine Schönheitsreparaturen wert legen. Dazu gehört Tapezieren bzw. Streichen der Wände oder das Streichen von Heizkörpern. Diese Klauseln sind meist aber auch in einem Mietvertrag vermerkt.
Dieser Mietvertrag muss von beiden Seiten, sowohl vom Mieter, als auch vom Vermieter, unterschrieben werden.
Jetzt erst darf man die Traumwohnung als Eigen nennen.
Mietkaution:
Nachdem man erfolgreich den Mietvertrag unterschrieben hat und nun ein Mietverhältnis enstanden ist, darf der Vermieter eine Kaution verlangen. Dieser darf jedoch den Betrag von maximal drei Monatsmieten nicht übersteigen. Außerdem kann jeder Mieter, der die Wohnung mieten möchte, diesen Betrag auf drei Raten kürzen. Dieser Betrag wird bei einer neuen Wohnung mieten (Wohnungsanmietung) zurück erstatten.
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